In allen Bereichen, in denen eine Freimessungen erforderlich ist, gibt es die Anforderung, dass die Person, die erforderliche Fachkunde gemäß DGUV bzw. TRGS hat und diese durch regelmäßige Fortbildung aufrecht erhält.
Fachkunde zum Freimessen von Behältern, Silos und engen Räumen gemäß DGUV G 313-002 und R 113-004
Gasmessung bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen und EX-Räumen
Fachkundiges Personal für die Freimessung von begasten Containern gemäß TRGS 512 Begasung
Qualifikation für Personal zum Freimessen nach einer Löschgasfreisetzung gemäß DGUV I 205-026