In allen Bereichen, in denen eine Freimessungen erforderlich ist, gibt es die Anforderung, dass die Person, die erforderliche Fachkunde gemäß DGUV bzw. TRGS hat und diese durch regelmäßige Fortbildung aufrecht erhält.

Fachkunde zum Freimessen von Behältern, Silos und engen Räumen gemäß DGUV G 313-002 und R 113-004

Gasmessung bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen und EX-Räumen

Fachkundiges Personal für die Freimessung von begasten Containern gemäß TRGS 512 Begasung

Qualifikation für Personal zum Freimessen nach einer Löschgasfreisetzung gemäß DGUV I 205-026