Nach Auslösung Gaslöschanlage (z.B. CO2 Kohlendioxid, Stickstoff, Argon,...), egal ob bestimmungsgemäß oder durch eine Fehlauslösung, muss der Bereich durch
eine fachkundige Person aus dem Betrieb freigemessen werden. Nur so können gefährliche Gaskonzentrationen erkannt werden und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ergriffen
werden.
Rechtliche Grundlagen
- Grundgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Gefahrstoffverordnung
- TRGS 900
- DGUV Information 205-026
- DGUV Information 213-056 (T 021) / 213-057 (T 023)
Grundlagen zu Gefahrstoffen
- Wirkung und Eigenschaften der Gefahrstoffe - toxische und physikalische Eigenschaften (praktische Vorführung)
- Wirkung von Stickgasen und Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss (Vorführung)
- Verhalten von Gasen und Dämpfen (praktische Versuche)
- Grenzwerte
Gasmesstechnik
- Messverfahren allgemein
- Verhalten des Gasmessgerätes bei Gaskontakt (praktische Versuche)
- Geräteeigenschaften – Einsatzmöglichkeiten und Grenzen (praktische Versuche)
- Funktionsweise von: Prüfröhrchen-Messsystemen, tragbaren Gaswarngeräten bzw. den eingesetzten Sensortypen (Schnittmodelle, Mustergeräte,...)
- Verwendung von Sonden und Ansaugschläuchen (praktische Versuche)
- Sichtkontrolle und Anzeigetest, Frischluftabgleich, Kalibrierung (praktische Vorführung)
- Querempfindlichkeiten (praktische Versuche)
- Fehlermöglichkeiten (praktische Versuche)
- Prüfintervalle und Prüfumfänge
Messtaktik
- Voraussetzungen zum Freimessen
- Auswahl des Messortes (praktische Versuche)
- Auswahl der Messverfahren (praktische Versuche)
- Auswahl der Messdauer/Intensität (praktische Versuche)
- Anordnung von Gaswarngeräten für die kontinuierliche Überwachung (praktische Versuche)
Praktische Messübung
- Umgang mit den Geräten
- Beispielmessungen an einer Ihrer Anlage oder am Model
Schriftliche Prüfung
Nachbesprechung der Prüfung und Aussprache