Arbeiten in Schächten, Brunnen, Gruben, Behältern, Silos und engen Räumen

Freimessen, für ein sicheres Arbeiten

Voraussetzungen zum Freimessen

Technisch / Organisatorisch:

 

  • Geeignetes Messsystem für die Freimessung (Ergebnis aus der Gefährdungsbeurteilung)
  • Möglichkeit zur Durchführung des Anzeigetests nach BGI 836/BGI 518 (ehemals BG-RCI T 021/T 023) vor jeder Verwendung
  • Turnusmäßige Überprüfung des Messsystems nach BGI 836/BGI 518 durch den Hersteller „qualifiziertes Fachpersonal“ bzw. „befähigte Person“

 

 

Ausbildung:

 

 

Vorbereitende Maßnahmen:

BGI 836/BGI 518, 11.3: Festlegung der Kontrollfristen:
Vor jeder Arbeitsschicht ist eine Sichtkontrolle und Anzeigetest durchzuführen.
11.1.1: Anzeigetest  bedeutet: Aufgabe geeigneter Prüfgase, Gasgemische zum Test der Anzeige und Alarmfunktion... Eine alleinige Kontrolle des Nullpunktes mit Umgebungsluft erfüllt nicht die Anforderungen des Anzeigetests. 

 

Um diesen Test durchzuführen, muss das Personal nach BGI 836/BGI 518 (ehemals BG-RCI T 021/T 023) zum „unterwiesenen Personal“ ausgebildet sein.

 

Ausbildungsinhalte:

-        Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau der Gaswarneinrichtung

-        Erkennen von offensichtlichen Veränderungen an der Gaswarneinrichtung

-        Kenntnisse der gerätespezifischen Testfunktionen und Beurteilung der Ergebnisse

 

 

Durchführende Maßnahmen:

DGUV Regel 113-004, 4.2.5.3 - Befahren von Silos, Behältern und engen Räumen
Der Unternehmer darf mit dem Freimessen nur Personen beauftragen, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

 

Dafür muss das Personal nach DGUV Grundsatz 313-002 (ehemals BGG/GUV-G 970) - Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 zum „Fachkundigen Personal zum Freimessen“ ausgebildet sein.

 

Ausbildungsinhalte:

-        Rechtliche Grundlagen

-        Grundlagen zu Gefahrstoffen

-        Gasmesstechnik

-        Messtaktik

-        Praktische Übungen

 

 

Ausbildungserhaltende Maßnahmen:

-        Unterwiesenes Personal

         Empfohlenes Intervall alle 2 Jahre, laut BGI 836/BGI 518 (ehemals BG-RCI T 021/T 023)

 

-        Fachkundige zum Freimessen

         Sind verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden, laut DGUV Grundsatz 313-002



Freimessen Ausbildung Weiterbildung
Voraussetzungen zum Freimessen

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Freimessen unter:

https://www.fachkunde-freimessen.de/kurse/